Alternatives Laubmanagement

Antrag vom: 22.10.2020
Vorlagen-Nr.: 16-21/1680
Der Antrag wurde:
am 29.10.2020 von der StvV. verwiesen in den Ausschuss
  • Stadtentwicklung

Fraktionsvorsitzender Durchdewald stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Er stellt die Frage wie die Stadt künftig das Laub entsorgen soll. Wenn mehr Personal hierzu benötigt werden sollte, müssen die Mehrkosten erst einmal in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Es erfolgt Gegenrede durch Fraktionsvorsitzenden Güssgen-Ackva. Über die Ausschussverweisung lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 5 Nein 33 Enthaltung 0
Fraktionsvorsitzender Dr. Rack begrüßt den Antrag und erklärt, dass die Flüchtlinge in Dorheim 5 Jahre freiwillig die Laubbeseitigung übernommen haben. Dies sollte doch auch zum Beispiel mit den Flüchtlingen in der Straßheimer Straße möglich sein.
Stadtverordnete Bey findet es unmöglich diesen Antrag heute zu stellen, wo aktuell das Laub fällt. Wenn nasses Laub liegen bleibt ist dies viel zu gefährlich. Die Stadt hat den Bürgern gegenüber eine Verkehrssicherungspflicht, die mit diesem Antrag nicht eingehalten werden kann.
Bürgermeister Antkowiak gibt zu bedenken, wenn die Stadtverordnetenversammlung diesen Antrag heute beschließen sollte, müssten zwei Mitarbeiter des Baubetriebshofs mit dem Besen herumlaufen um das Laub zu beseitigen. Allerdings gibt es viel zu viele Flächen, um diese zeitnah vom Laub zu befreien und somit kann die Verkehrssicherungspflicht nicht gewahrt werden. Stadtverordneter B. Wagner stellt erneut den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Nach Gegenrede durch Stadtverordneten Herbst, stellt Fraktionsvorsitzender Uebelacker den Antrag auf Einberufung des Ältestenrats. Stadtverordnetenvorsteher Hollender ruft den Ältestenrat ein. Nachdem der Ältestenrat getagt hat, wird der Antrag ohne erneute Gegenrede in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.


Antragstext

Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, das städtische Ämter und Betriebe der Stadt Friedberg angesichts der Corona-Pandemie künftig für einen Zeitraum von 2 Jahren auf den Einsatz von Laubbläsern in Wohn- und Mischgebieten, auf den Geländen von Kindergärten und Schulen sowie von Kranken- und Pflegeeinrichtungen auf Friedhöfen und öffentlichen Grünflächen verzichten.

Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert eine Empfehlung an seine Bürger auszusprechen ihrerseits auf den Einsatz von Laubbläsern zu verzichten.

Begründung

Das Bundesumweltministerium hat bereits 2019 vor dem Einsatz von Laubbläsern gewarnt: “Laubbläser und Laubsauger sind nicht nur laut, sie schaden auch der  Natur. … Diese Geräte sollten im privaten Bereich möglichst gar nicht und im öffentlichen Bereich nur dann verwendet werden, wenn der Einsatz unverzichtbar ist.”

Angesichts der Corona-Pandemie hat der Einsatz der Laubbläser aber eine neue Brisanz gewonnen. Es geht jetzt nicht mehr nur darum, dass der Lärm oft unerträglich ist und auch viele Kleintiere unter dem Einsatz der Geräte leiden, sondern es geht um die Keimbelastung, die durch das Aufwirbeln des Staubs entstehen kann.

Diese von Laubbläsern aufgewirbelten Keime belasten unsere Atemwege. “Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich.”[C. Meunier, „Wohin mit dem Laub?“, Umweltbundesamt, Sep. 30, 2015. (zugegriffen Okt. 14, 2020)] Das macht uns empfindlicher gegenüber weiteren Erkrankungen wie Covid 19. Betroffen sind insbesondere ältere Menschen und Kranke, also Covid-19-Risikogruppen. Für sie kann die zusätzliche Belastung jetzt lebensbedrohlich werden.

Kinder gehören zwar nicht zur Risikogruppe aber auch für sie ist der Einsatz der Laubbläser eine besondere Belastung, natürlich auch für die Lehrerinnen und Lehrer. Durch die zur Zeit geforderte ständige Belüftung der Klassenräume wirkt sich der Einsatz der Laubbläser jetzt im Herbst doppelt schwer aus. Die Fenster stehen offen und auf dem Hof wird unter ohrenbetäubendem Getöse das Laub zusammen geblasen und Keime, Sporen und Tierkot in die Luft und in die Klassenräume getragen.

Angesichts eines Virus, das sich vor allem auf die Lungen niederschlägt, ist ein Verbot aller Quellen, die Staub produzieren, unbedingt erforderlich. Der von Laubbläsern aufgewirbelte Cocktail aus Staub, Mikroben, Pilzsporen, Unrat und Tierkot ist eine gefährliche Mischung.

Ein sofortiges Verbot von Laubbläsern aus Infektionsschutzgründen ist unbedingt erforderlich.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu diesem Antrag findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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