Gefahrenabwehrverordnung Trinkwassernotstand

Antrag vom: 04.02.2021
Vorlagen-Nr.: 16-21/1786
Antragsteller:in: Florian Uebelacker
Der Antrag wurde:
am 18.02.2021 von der StvV. verwiesen in den Ausschuss
  • Energie Wirtschaft Verkehr

Antragsteller Uebelacker beantragt, TOP 5 und TOP 6 zusammen zu beraten. Gegen diesen Vorschlag ergeht kein Widerspruch. Sodann erläutert und begründet er die beiden Anträge.
Bürgermeister Antkowiak gibt eine Stellungnahme ab. Aktuell steht die Trinkwasserampel auf gelb und die Verwaltung ist folglich in der Pflicht zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr. Angesichts steigender Einwohnerzahlen und einem höheren Trinkwasserverbrauch, zum Teil auch durch private Planschbecken und Pools, appelliert Bürgermeister Antkowiak an die Bürger, Trinkwasser einzusparen. Die Wasserwerke seien zudem in der Pflicht, neue Wasserquellen zu prüfen und Kosten zur Erschließung zu ermitteln.
Stadtverordneter Güssgen-Ackva beantragt, beide Anträge in den Ausschuss zu verweisen und bittet um Berichterstattung.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Antrag abstimmen. Mit der Bitte, Beschlussvorlagen zur Gefahrenabwehr und zu einem Wassersparkonzept vorzulegen, wird der Antrag in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr verwiesen.


Antragstext

Der Magistrat wird beauftragt eine kommunale Gefahrenverordnung für den Fall des Trinkwassernotstands zu verfassen und als Beschlussvorlage (nach der Kommunalwahl 2021) vorzulegen.

Die Verordnung soll vor Beginn der Sommerperiode 2021 in der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorliegen.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu diesem Antrag findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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