Auftragsvergabe und Klimaschutz – Haushaltsbegleitbeschluss

Antrag vom: 01.12.2021
Vorlagen-Nr.: 21-26/0282
Antragsteller:in: Gudrun Friedrich
Der Antrag wurde:
am 09.12.2021 von der StvV. verwiesen in den Ausschuss
  • Haupt- und Finanzen
  • Jugend, Soziales, Senioren und Kultur
am 14.07.2022 von der StvV. abgelehnt

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Stadt Friedberg und ihrer Eigenbetriebe sind neben dem Preis grundsätzlich auch Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, zu berücksichtigen.
  1. Bei ihren Ausschreibungen werden dazu mindestens die in Artikel 67 der europäischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten Kriterien betrachtet und gewichtet.

Umweltbezogene und soziale Kriterien werden dabei grundsätzlich jeweils mindestens mit 10% gewichtet. Eine hiervon abweichende Gewichtung ist der Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu begründen.

Die konkrete Gewichtung für die umweltbezogenen Kriterien schlägt die mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte Person vor. Diese wird zudem bei der Beurteilung der Angebote mit einbezogen.

  1. Die tatsächlichen (ggf. geschätzten) bzw. erwarteten Kosten oder Einsparungen im Zusammenhang mit der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden im Friedberger Jahresabschluss künftig in Form einer Nebenrechnung (z.B. “Davon-Vermerk” im Erläuterungstext) ausgewiesen.

Begründung:

Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung ist es notwendig, Klimaschutz und soziale Aspekte bei allen Ausschreibungen zu berücksichtigen.

Die Verwaltung soll dazu ein einheitliches, standardisiertes Verfahren verwenden, so dass dieses Ziel mit möglichst geringem Aufwand erreicht wird und gleichzeitig die Auftragsvergabe rechtssicher erfolgen kann. Für die Rechtssicherheit ist eine Festlegung auf Kriterien und deren Gewichtung im Vorfeld zwingend erforderlich.

Die europäische Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU), die generell bei Ausschreibungen zu beachten ist, regelt aber nicht nur die Sicherstellung des Wettbewerbs, also ein faires, nachvollziehbares Ausschreiben von öffentlichen Aufträgen, sondern enthält zudem eine Liste möglicher Kriterien, die über eine reine Kostenbetrachtung hinausgehen.

Im Hessischen Landtag wird über eine Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes diskutiert, die eine vergleichbare Regelung auf Landesebene einführen will und Entsprechendes für die Kommunen anregt.

Es bietet sich an, dass die neue Stelle zum Klimaschutzmanagement in dieser für ihre Arbeit zentralen Frage direkt mit eingebunden wird.

Mit einer konkreten Darstellung des Aufwandes für Klimaschutzmaßnahmen kann Friedberg öffentlichkeitswirksam zeigen, dass es sich auf einen “ökologischen Pfad” begeben will.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu diesem Antrag findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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