Kompensationsflächen in Friedberg

Anfrage vom: 03.02.2016
Vorlagen-Nr.: 11-16/1400
Anfrage von: Johannes Contag

Anfrage

Als Ausgleich für Baumaßnahmen hat Friedberg einige Kompensationsflächen.

dazu folgende Fragen:

  1. Welche Kompensationsflächen gibt es in der Stadt Friedberg?
  • a) Gibt es hierzu ein Verzeichnis mit den Grundstücksbezeichnungen, Lage und Größen und Aussagen zur Art der Fläche bzw. Biotopwertigkeit?
  • b) Gibt es eine Unterscheidung im Verzeichnis welche Flächen in Anspruch genommen sind und welche als Vorrat zur Verfügung stehen?
  • c) Ist dieses Verzeichnis für Stadtverordnete und für Sachkundige Bürger (Mitglieder Umweltverbände) bei der Stadt Friedberg einsehbar.

2. Wie wird überwacht, dass die mit den Kompensationsflächen verbundenen Ziele auch eingehalten werden?

3. Von wem und nach welchen Gesichtspunkten werden die Kompensationsflächen geplant, das Saat- und Pflanzgut ausgewählt und angelegt?

4. Gibt es Kompensationsflächen der Stadt außerhalb von Friedberg?

5. Ist der Stadt bekannt, ob es Kompensationsflächen von anderen Gemeinden oder anderen Trägern im Bereich der Friedberger Gemarkung gibt?

6. Wenn ja, welche sind das?

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1 a bis c: Es gibt ein Verzeichnis, welches als Anlage 1 zu Top 5 der Niederschrift beigefügt ist. Die Liste unterscheidet zwischen in Anspruch genommenen Flächen und auf Vorrat angelegten Flächen. Bevorratete Flächen werden auf das städtische Ökopunktekonto gutgeschrieben. Das Konto weist einen Stand von ca. 500.000 Punkten aus. Das Verzeichnis ist selbstverständlich für jeden Interessierten einsehbar und wurde zuletzt dem NABU Friedberg am 20. Januar 2016 übermittelt.

Zu 2.: Die Fachaufsicht obliegt der unteren Naturschutzbehörde. Für CEF-Maßnahmen wird ein spezielles Monitoring durchgeführt. Das Monitoring für die Maßnahmen im Bereich des B-Planes „Kita Ossenheim“ liegt als Anlage 2 zu Top 5 bei. „Als CEF-Maßnahmen (continuousecological functionalitymeasures, Übersetzung etwa Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) werden im Bereich der Eingriffsregelung Maßnahmen des Artenschutzes verstanden. Entscheidendes Kriterium ist, dass sie vor dem Eingriff in direkter funktionaler Beziehung durchgeführt wird. Eine ökologisch-funktionale Kontinuität soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden. Es handelt sich um eine zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahme“.

Zu 3.: Die Bebauungspläne der Stadt Friedberg werden im Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen erstellt. Die dazu gehörenden landschaftspflegerischen Fachbeiträge werden an externe Fachbüros beauftragt. Diese arbeiten jeweils auch mit Biologen zusammen. Auf der Grundlage der von diesen Büros erarbeiteten Bestandsaufnahme und des vorgesehenen Eingriffs wird der erforderliche Kompensationsbedarf ermittelt und es werden die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen – es werden üblicherweise auch Pflanzen und Saatgut vorgeschlagen. Seitens der Stadt Friedberg (oder seitens eines Investors) werden für die vorgeschlagene Maßnahme geeignete Flächen gesucht. Die vorgesehene Maßnahme und die Art der Ausführung werden mit der unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld abgestimmt. Die Durchführung der Maßnahme wird in einem Vertrag zwischen der Stadt Friedberg und dem Wetteraukreis fachlich festgesetzt und dauerhaft gesichert. Darüber hinaus werden die Kompensationsmaßnahmen auch im Rahmen des nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsverfahrens mit den Trägern öffentlicher Belange (auch mit den nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden) abgestimmt.

Zu 4.: Nein, es gibt keine städtischen Kompensationsflächen außerhalb von Friedberg.

Zu 5. und 6.: Über die Anlage von Ausgleichsflächen anderer Kommunen in der Friedberger Gemarkung ist die Stadt offiziell nicht informiert. Aus der Presse ist uns bekannt, dass die Stadt Rosbach im Bereich des Ockstädter Kirschenberges Ökopunkte erworben hat.

Kompensationsmaßnahmen müssen von allen Trägern erbracht werden, welche Eingriffe in Natur und Landschaft vornehmen. Die Bundesstraßenverwaltung hat beispielsweise im Rahmen des Neubaus der B 3 Kompensationsflächen auf der ehemaligen Landebahn in Ockstadt, entlang des Äppelwoiweges und an der Usa angelegt. Der Wasserverband Nidda baute für die Hochwasserschutzmaßnahme an der Wetter eine Fischtreppe am Bruchenbrücker Mühlenwehr und wandelte ehemalige Kleingärten in Wiesen-und Gehölzflächen um.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu dieser Anfrage findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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