Bauplanung der Stadt Niddatal “Auf dem Gollacker”

Anfrage vom: 23.11.2017
Vorlagen-Nr.: 16-21/0573
Anfrage von: Marie Hohmann

Anfrage

1. Wurden die am 01.09.2011 verabschiedeten Voraussetzungen für die Nutzung des Grabens in der Gemarkung Bruchenbrücken für die Ableitung des Niederschlagswassers schon erfüllt?

  • a. Vorlage einer fachgerechten Entwässerungsplanung,
  • b. Vorlage einer hydraulischen Berechnung, dass sich die Abflussmenge nicht erhöht,
  • c. Nachweis über die Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden
  • d. sowie eine Verpflichtung der Stadt Niddatal, sämtliche Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zu übernehmen?

2. Lassen sich eventuelle zusätzliche Mengen an Oberflächenwasser in die aktuellen Hochwasserschutzmaßnahmen integrieren?

3. Gibt es Schätzungen über die Zunahme des Verkehrs?

4. Gibt es Berechnungen über die Zunahme des Abwasservolumens im Kanalsystem von Bruchenbrücken und dessen Kapazitäten?

5. Welche weiteren Vorlagen sind noch zu erwarten?

Erster Stadtrat Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:

a. Die Stadt Niddatal hatte die Planungen für eine Entwicklung des Baugebietes Auf dem Gollacker seinerzeit eingestellt. Aus diesem Grund musste der zitierte Beschluss der StVV vom 01.09.2011 zu DS-Nr. 11-16/0042 mit den Forderungen der Stadt Friedberg von der Stadt Niddatal nicht umgesetzt werden.

b. Bislang ist die Stadt Niddatal wegen der Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens nicht auf die Stadt Friedberg zugekommen; deshalb liegen keine offiziellen Informationen vor und damit sind noch keine belastbaren Aussagen zum Verkehrsaufkommen oder zu Abwassermengen / Niederschlagsmengen möglich.

c. Handlungsleitend für die Verwaltung ist nach wie vor uneingeschränkt der Beschluss der StVV vom September 2011.

d. Durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes haben sich die gesetzlichen Vorgaben teilweise geändert. Neubaugebiete müssen grundsätzlich im Trennsystem entwässert werden, sofern eine Vorflut –in diesem Fall die Wetter –vorhanden ist. Der Regenwasserabfluss muss so gedrosselt werden, dass die eingeleitete Menge nicht größer als vor der Erschließung des Plangebiets ist. Die Konsequenz hieraus ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (auf Assenheimer Gemarkung) mit gedrosseltem Ablauf.Um die angesprochene Hochwasserproblematik zu klären, sollte des Weiteren eine Überprüfung des Hochwasserabflusses der Wetter unter Berücksichtigung der zusätzlichen Ableitemenge gefordert werden.Diese Punkte hat die Stadt Niddatal mit der Stadt Friedberg und dem RP Darmstadt als Fachbehörde zu klären.

Weitere Infos

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