Baumfällungen an der Usa

Anfrage vom: 16.03.2017
Vorlagen-Nr.: 16-21/0303
Anfrage von: Carl Cellarius

Anfrage

1. Wer hat die Veranlassung gegeben, um die Linden an der Usa nähe Mathilderuhe zu fällen?

2. Warum mussten die Lindenbäume gefällt werden?

3. Warum wurde der Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion nicht wie erwartet und wie üblich vorher informiert?

Bürgermeister Keller beantwortet die Fragen wie folgt

(Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen): zu 1. Der Auftrag zur Fällung der beiden Linden wurde auf der Basis vorliegender, vertiefender Untersuchungen durch einen Baumgutachter von Seiten des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, Abteilung Grünplanung, erteilt.

zu 2. Beide Bäume wurden mit dem Resistographen untersucht. Mit diesem Gerät lassen sich die Restwandstärken von an Fäulnis erkrankten Bäumen nachweisen. Linde Nr. 72: Splintfäule bis zu einer Messtiefe von 14 cm. Die Holzzersetzung schreitet fort. Die Restwandstärke liegt hier nur noch bei 29 %.In einer zweiten Messung: Nachweis der Kernfäule und Restwandstärken von 12 cm; entspricht 25 % Restwand. Bei einer dritten Messung konnten Restwandstärken nicht mehr eindeutig bestimmt werden. Die Restwandstärken reichen nicht mehr aus. Mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht musste der Baum gefällt werden. Linde Nr. 85: Auch hier Kernfäule; bei Messung aus N/O Restwandstärke nicht mehr nachweisbar. Die weiteren Messungen liegen zwischen 11 cm und 16 cm (29 % bis 43%). Der Gutachter schlägt einen Kronensicherungsschnitt von 30% mit Totholz beseitigen oder die Fällung des Baumes vor. Da die restliche Lebenserwartung des fast 80 Jahre alten Baumes lediglich 5 Jahre beträgt, der Baum extrem schief gewachsen ist und eine einseitige Krone ausgebildet hat, wird nach nochmaliger Rücksprache mit dem Baumgutachter aus wirtschaftlichen Gründen eine Fällung beauftragt.

zu 3. Baumfällungen im Außenbereich dürfen nach den Vorgaben des Naturschutzgesetzes nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Grundsätzlich ist hier eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Beide Bäume wurden am 27. Februar 2017 begutachtet. Nach einer Nachbearbeitung der Ergebnisse im Büro erhielt das Amt für Stadtentwicklung am 2. März per E-Mail die Vorab info, dass die Bäume gefällt werden müssen. Diese E-Mail wurde noch am gleichen Tag an die Untere Naturschutzbehörde weitergeleitet, mit der Bitte der sogenannten Benehmensherstellung.Die Untere Naturschutzbehörde antwortete umgehend und stellte das Benehmen nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz zur Fällung der beiden Linden her. Ferner wies sie darauf hin, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen der §§ 39 und 45 (BNatSchG) einzuhalten sind.

Weitere Infos

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