Wasserampel

Anfrage vom: 26.11.2020
Vorlagen-Nr.: 16-21/1726

Anfrage

1. Hat die Stadt Friedberg die Einführung einer Wasserampel für das Jahr 2021 geplant?

2. Wie weit sind die Vorbereitungen fortgeschritten und zu welchem Termin soll das Ampelsystem eingeführt werden?

3. Wann sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Einführung des Ampelsystems informiert werden?

4. Gab es bereits Gespräche mit anderen Kommunen oder der OVAG für eine rechtzeitige und gemeinsame Erarbeitung einer Gefahrenabwehrverordnung?

5. Plant die Stadt Friedberg ggf. eine eigene Gefahrenabwehrverordnung?

6. Gibt es bereits Konzepte, wie bei anhaltender Trockenheit die öffentlichen Grünflächen und städtischen Bäume gewässert werden können?

7. Gibt es Konzepte und Ideen für Bürgerinnen und Bürger, wie sie bei anhaltender Trockenheit ihre Gärten mit Wasser versorgen können?

Bürgermeister Antkowiak informiert vorab über Grundsätzliches.

Die Stadtwerke Friedberg waren bei den Auftaktveranstaltungen der OVAG in Florstadt (02.09.2020) und Wölfersheim (20.10.2020) anwesend. Die Stadtwerke werden die Auswirkungen der Wasserlieferreduzierungen durch die OVAG untersuchen und Einsparpotenziale darstellen. Hier ist insbesondere das Abnahmeverhalten von Großabnehmern, Einsparungen bei Sportstätten- und Grünflächenbewässerung, aber auch im privaten Bereich (Schwimmbadfüllungen, Autopflege, etc.) zu beachten:

  • Einschränkungen der Wasserentnahme aus Standrohren
  • Einschränkungen der Gartenbewässerung auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche
  • Keine Bewässerung von Rasenflächen
  • Keine Nutzung von Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen
  • Keine Befüllung von Zisternen oder sonstigen wasserspeichern zur Verwendung außerhalb des Hauses.

Diese Erkenntnisse werden unter Beteiligung aller betroffenen städtischen Ämtern erörtert und werden gegebenenfalls (wie in den Vorjahren auch schon) zu Verboten von Nutzung von Trinkwasser in den jeweiligen Bereichen führen.

Bürgermeister Antkowiak beantwortet anschließend die Anfrage wie folgt:

zu 1. und 2. Die Wasserampel von Seiten der OVAG wird zeitnah realisiert. Die erforderlichen Maßnahmen der Stadt Friedberg müssen mit den betroffenen städtischen Ämtern und den Stadtwerken abgestimmt und umgesetzt werden.

zu 3. Nach Abschluss der oben genannten Erörterungen durch den Bürgermeister.

zu 4. Hier muss jede Kommune individuell entscheiden und auch handeln. Ein Austausch mit den Beteiligten im Arbeitskreis „Trinkwassernotversorgung“ (Wetteraukreis, der OVAG, SW Bad Nauheim, EVB Butzbach und SW Büdingen) findet regelmäßig statt.

zu 5. Ja. Nach unserer Auffassung wird zukünftig eine eigene Gefahrenabwehrverordnung erforderlich werden.

zu 6. In den Trockenperioden werden keine öffentlichen Grünflächen bis auf die Sportflächen bewässert. Ferner werden in diesem Zeitraum die Baumstandorte bewässert. Die Bewässerung der Rasensportflächen im Bereich des Burgfeldes erfolgt über einen Tiefbrunnen im Bereich des Lagerplatzes des Baubetriebshofes. Zudem besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge auf der Kläranlage mit Brauchwasser zu betanken. Außerdem wurden Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2021 der Entsorgungsbetriebe für die Herstellung eines Feuerwehr-Tankanschluss für Löschwasser im Bereich der Kläranlage angemeldet.

zu 7. Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird grundsätzlich darauf geachtet, dass das durch versiegelte Flächen anfallende Regenwasser auf den Grundstücken in Zisternen gesammelt und für die Gartenbewässerung und/oder Brauchwasser in Anlehnung an das Wasserhaushaltsgesetz genutzt wird. Ferner wird die Nutzung des gesammelten Regenwassers als Brauchwasser und/oder für die Gartenbewässerung gemäß § 24 Abs. 8 der Entwässerungssatzung gefördert, indem die Niederschlagswassergebühr bei Nutzung einer Zisterne reduziert wird.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu dieser Anfrage findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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