Verwertung von Grundstücken im Baugebiet “Steinern Kreuzweg”

Antrag vom: 13.05.2020
Vorlagen-Nr.: 16-21/1491
Antragsteller:in: Florian Uebelacker
Der Antrag wurde:
am 28.05.2020 von der StvV. verwiesen in den Ausschuss
  • Haupt- und Finanzen

Stadtverordneter Stoll stellt den Antrag auf Verweisung in den Haupt-und Finanzausschuss. Nachdem keine Gegenrede erfolgt, ist der Antrag verwiesen.

am 25.06.2020 von der StvV. angenommen

Beschluss:
1. Im Baugebiet am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) eine Ausschreibung zur Errichtung von Sozialwohnungen im 1. Förderweg durchzuführen. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung von mindestens 10, maximal 20 Sozialwohnungen. Es sollen Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung entstehen. Neben der obligatorischen Förderung von 10T€ je WB soll zur Realisierung des Vorhabens das Grundstück für einen reduzierten Preis von höchstens 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO angeboten werden. Ggf. können hierbei auch Mittel der seit 2016 von der Stadt Friedberg angesammelten Fehlbelegungsabgabe eingesetzt werden, um eine richtliniengemäße Verwendung gegenüber dem zuständigen Ministerium nachweisen zu können und eine Abgabe dieser Mittel nach Wiesbaden zu vermeiden. Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 32 Nein 7 Enthaltung 0

2. Ein weiteres Grundstück am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) an die Friedberger Baugenossenschaft "Eigner Herd ist Goldes wert" zu verkaufen. Ziel ist die Errichtung bezahlbarer Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen. Dabeiwird ein reduzierter Preis von 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO sowie eine städtische Förderung von 10 T€bis 15 T€je Wohneinheit geleistet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bauverein Eigner Herd zur Einhaltung einer Höchstmiete von 8 € bis 8,50 € je qm und gewährt der Stadt Friedberg Mitspracherechte bei der Belegung. Es sollen 15-20 Wohneinheiten nach diesen Bedingungen entstehen. Die weiteren Regelungen können sich an dem entsprechenden, im März 2020 verabschiedeten Projekt der Stadt Rosbachmit dem Träger orientieren. Dabei soll es möglich sein, auf das Modell der mittelbaren Belegung zurückzugreifen. Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 29 Nein 0 Enthaltung 10

3. Ein Förderprogramm zur Bezuschussung von Aufstockungen und Sanierungen von Wohnraum im Stadtgebiet zu starten. Eine Förderung wird gewährt, wenn sich der Bauträger verpflichtet, für mindestens 15 Jahre einen Mietpreis von 8 € pro qm (+ Erhöhung max. in Höhe der Inflationsrate) einzuhalten und die Wohnungen an Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung vergeben werden bzw. vergeben worden sind. Für längere Bindungsfristen sollen dabei größere Zuschüsse möglich sein. Das Förderprogramsoll so gestaltet sein, dass Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe hierfür verwendet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0

4. Die in der vorgelegten Anlage rot und grün markierten Flächen sollen zu Höchstgeboten veräußert werden. Mit dem erzielten Mehrerlös sollen Reserven für weitere Aktivitäten im „Sozialen Wohnungsbau“ unterstützt werden. Mehrheitlichbeschlossen
Ja 36 Nein 3 Enthaltung 0

Der Antrag ist aber noch nicht umgesetzt

Antragstext

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2019 mehrheitlich beschlossen, dass die zuständige Verwaltung gemäß DS 16-21/1094 Verwertung des Baugebiets, Steinern Kreuzweg’ (hier Festsetzung der Kaufpreise) zu den Teilgebieten WA 4 und WA 5 eine neue Vorlage zu erstellen hat. Eine solche Vorlage aber ist den Gremien rund ein Dreivierteljahr später noch immer nicht zur weiteren Beschlussfassung präsentiert worden. Dadurch aber verzögert sich die Verwertung der Grundstücke, Verkaufserlöse können für den städtischen Haushalt nicht erzielt werden- und somit stagniert die Entwicklung dieses großen Baugebiets im Westen der Stadt erheblich. Um diesen nicht akzeptablen Zustand möglichst zügig zu beenden, auch weil die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft, wie in der Juni-Vorlage 2019 (in WA 5 a) ursprünglich vorgesehen, in diesem Areal keine Grundstücke erwerben will bzw. kann und angesichts erheblichen Bedarfs an gefördertem wie bezahlbarem Wohnraum in der Kreisstadt Friedberg

wird der Magistrat beauftragt:

1.Im Baugebiet am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete W A 4 bzw. W A 5) eine Ausschreibung zur Errichtung von Sozialwohnungen im 1. Förderweg durchzuführen. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung von mindestens 10, maximal 20 Sozialwohnungen. Es sollen Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung entstehen. Neben der obligatorischen Förderung von 10 T€ je WB soll zur Realisierung des Vorhabens das Grundstück für einen reduzierten Preis von höchstens 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO angeboten werden. Ggf. können hierbei auch Mittel der seit 2016 von der Stadt Friedberg angesammelten Fehlbelegungsabgabe eingesetzt werden, um eine richtliniengemäße Verwendung gegenüber dem zuständigen Ministerium nachweisen zu können und eine Abgabe dieser Mittel nach Wiesbaden zu

vermeiden.

2. Ein weiteres Grundstück am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) an die Friedberger Baugenossenschaft “Eigner Herd ist Goldes wert” zu verkaufen. Ziel ist die Errichtung bezahlbarer Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen. Dabei wird ein reduzierter Preis von 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO sowie eine städtische Förderung von 10 T€ je Wohneinheit geleistet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bauverein Eigner Herd zur Einhaltung einer Höchstmiete von 8 € je qm und gewährt der Stadt Friedberg Mitspracherechte bei der Belegung. Es sollen 15-20 Wohneinheiten nach diesen Bedingungen entstehen. Die weiteren Regelungen können sich an dem entsprechenden, im März 2020 verabschiedeten Projekt der Stadt Rosbach mit dem Träger orientieren.

3.Ein Förderprogramm zur Bezuschussung von Aufstockungen und Sanierungen von Wohnraum im Stadtgebiet zu starten. Eine Förderung wird gewährt, wenn sich der Bauträger verpflichtet, für mindestens 15 Jahre einen Mietpreis von 8 € pro qm (+ Erhöhung max. in Höhe der Inflationsrate) einzuhalten und die Wohnungen an Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung vergeben werden bzw. vergeben worden sind. Für längere Bindungsfristen sollen dabei größere Zuschüsse möglich sein. Das Förderprogram soll so gestaltet sein, dass Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe hierfür verwendet werden können.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu diesem Antrag findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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