Bürgerhäuser und Heizungsanlagen / Energetische Sanierung

Anfrage vom: 06.10.2021
Vorlagen-Nr.: 21-26/0209
Anfrage von: Florian Uebelacker

Anfrage

Den Stadtverordneten dieser Legislaturperiode liegen die seinerzeit erarbeiteten ausführlichen Analysen, die im Rahmen der Mitgliedschaft der Stadt Friedberg zur hessischen Aktion „100 Kommunen für den Klimaschutz“ entstanden sind, nicht vor.

Frage-1: Ist es der Stadtverwaltung möglich, das seinerzeit im Zusammenhang der Aktion „100 Kommunen für den Klimaschutz“ entwickelte Konzept zur energetischen Sanierung der Stadthalle und Bürgerhäuser im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen?

Frage-2: Ist die Verwaltung bereit, diese Unterlagen innerhalb 4 Wochen zur Verfügung zu stellen?

Vorbemerkung: Im Dorfgemeinschaftshaus Bauernheim steht offensichtlich (nach Informationen im Ortsbeirat Bauernheim) eine Erneuerung der Heizungsanlage an. Hier soll bereits eine Ausschreibung in Vorbereitung sein. Dabei soll ein Gas-Brennwert-Kessel mit 100 kW durch einen ebenso dimensionierten Kessel ersetzt werden.

Frage-3: Durch welche Haushaltsstelle sind in welchem Haushaltsjahr die erforderlichen Mittel (für Gas-Brennwert-Kessel mit 100 kW) in welcher Höhe bereitgestellt worden?

Frage-4: Ist es richtig, dass insbesondere das Dach und die Fenster des Dorfgemeinschaftshauses Bauernheim aus energetischer Sicht bereits dahingehend beurteilt sind, dass eine Erneuerung notwendig ist?

Vorbemerkung: Nach vorliegenden Energiekonzepten und allgemeinen Standards der energetischen Sanierung ist grundsätzlich folgende Reihenfolge zu beachten: Gebäude sind zu beurteilen, dann sind zunächst Maßnahmen umzusetzen, den Energiebedarf zu reduzieren, zuletzt sind zentrale Heizungsanlagen den reduzierten Energiebedarfen angepasst auf den Wärmebedarf zu dimensionieren. Dabei sind üblicherweise die komplette Außenhülle mit der Isolierung gegenüber Keller und insbesondere auch das Dach zu beurteilen sowie Fenster, Türen, Klimaerfordernisse usw.

Frage-5: Wann wurde zuletzt für das Dorfgemeinschaftshaus Bauernheim das Potential zur Energieeinsparung ermittelt? Können die Ergebnisse hierzu den Stadtverordneten vorgelegt werden (vorher/nachher Wärmebedarf)?

Frage-6: Liegt im Bürgerhaus Bauernheim, der Stadthalle und in den anderen Bürgerhäusern jeweils ein öffentlich einsehbarer Energieausweis vor? Wenn ja, bitte die Ergebnisse den Stadtverordneten zur Kenntnis geben.

Frage -7: Wenn dies (Frage-6) nicht der Fall ist: Warum liegt für diese Gebäude mit einer Nutzfläche von über 250 m² und mit starkem Publikumsverkehr dieser Ausweis als Aushang jeweils nicht vor? (Vergleiche hierzu Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) § 80 (3) und (6).)

Frage-8: Ist es möglich, innerhalb eines halben Jahres, alternativ innerhalb von 1 ½ Jahren, das Energieeinsparpotential ggf. erneut zu ermitteln und die Erneuerung der Heizungsanlage mit einem konkreten Investitionsprogramm für die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Bauernheim zu verknüpfen, um anschließend eine endgültige Ausschreibung energetischer Maßnahmen in konzeptioneller Kombination mit einer dem Bedarf angepassten Heizungsanlage vorzunehmen?

Frage-9: Stehen durch nicht realisierte Maßnahmen der energetischen Sanierung in den Teilplänen Stadthalle und Bürgerhäuser noch abrufbare Haushaltsmittel zu Verfügung, die ggf. durch Stadtverordnetenbeschluss auf das Dorfgemeinschaftshaus Bauernheim verlagert werden können?

Frage-10: In welcher Höhe bestehen Haushaltsmittel im aktuellen Jahr und vergangener Jahre (für energetische Sanierung in den Teilplänen Stadthalle und Bürgerhäuser verwendbar), die noch nicht konkret im Rahmen von Ausschreibungen als „gebunden“ angesehen werden müssen?

Antworten

Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die in der Anfrage zitierten seinerzeit erarbeiteten Analysen zu den Bürgerhäusern bezüglich dem energetischen Zustand der einzelnen Gebäude wurden nicht durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen beauftragt und betreut. Die Betreuung/Beauftragung der THM erfolgte im Jahr 2011 und 2013 durch die Stadtwerke Friedberg (Hessen).

Bedingt durch das Alter der Gebäudeuntersuchungen durch die THM und den Unterlagen aus den Jahren 2011 und 2013, die Veränderungen bezüglich Bauteilen an den Gebäuden und durch Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben, ist eine Erneuerung und Aktualisierung der Untersuchungsergebnisse zwingend erforderlich.

Antwort zu Frage 3: Der Heizungskessel ist Baujahr 1988. Aufgrund von fehlenden Ersatzteilen für Reparaturen und zur Sicherstellung der Beheizung und der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses ist beabsichtigt, den Heizungskessel zu erneuern. Deckung Haushaltsmittel: Allgemeine Bauunterhaltung Kostenstelle 2.762106, DGH Bauernheim, Sachkonto 6161001, Installation Gebäude, Außenanlage (Fremdinstallation).

Zu den Kosten siehe Haushaltsplan 2021, S. 227 (Ansatz 2021: 113.050, Ansatz 2020: 16.150, Ergebnis 2019: 9.380 im Ergebnis 2019; Erläuterungen zu Sachkonto 6161001 Erneuerung Heizkessel: 63.750 Euro); Haushaltsplan Entwurf 2022, S. 269 (Ansatz 2022: 18.500, Ansatz 2021: 113.50, Ergebnis 2020: 3.663).

Antwort zu Frage 5: Die Unterlagen sind aus dem Jahr 2011 und 2013.

Antwort zu Frage 6: Für das Bürgerhaus Ossenheim und die Mehrzweckhalle Bruchenbrücken liegen nicht öffentlich einsehbare Energieausweise (Stand 2016) vor. Für die Stadthalle und weitere Bürgerhäuser liegen keine Energieausweise vor.

Antwort zu Frage 7:

In § 80 (6) GEG heißt es:

„Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 m2 Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird. Der Eigentümer hat den nach Satz 1 ausgestellten Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.“

Dies trifft nur bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der auf einer behördlichen Nutzung beruht, zu. Typische behördliche Nutzungen sind z.B. Sozialämter, Rathäuser, Jugendämter, Arbeitsagenturen, Schulen, Universitäten.

Stadthalle und Bürgerhäuser sind keine typischen behördlichen Nutzungen.

Antwort zu Frage 8: Wenn Haushaltsmittel und die Stelle des Klimamanagers bereitgestellt werden, ist es möglich, eine aktuelle Betrachtung und energetische Gebäudeanalyse zu erstellen. Bedingt durch das Alter der Heizungsanlage ist die Sicherstellung des Heizbetriebes nicht einzuschätzen und gegebenenfalls nicht sichergestellt.

Antwort zu Frage 9: Nein, es stehen keine Haushaltsmittel für energetische Sanierungen in den Teilplänen Stadthalle und Bürgerhäuser zur Verfügung. Für eine Bearbeitung müssten Haushaltsmittel zusätzlich eingestellt werden. Eine evtl. Bearbeitung kann in Zukunft durch die Besetzung der geforderten Stelle des Klimamanagers erfolgen.

Antwort zu Frage 10: Es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu dieser Anfrage findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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