- In welchem Umfang ist die Stadt Friedberg Eigentümerin von landwirtschaftlichen Flächen? (gegliedert nach Gemarkungen) Wie verteilt sich die Flächengröße (Flächen unter 1 ha, 1 bis 5 ha, 5 bis 10 ha, mehr als 10 ha Größe)?
- An wie viele verschiedene Landwirte/Landwirtinnen sind diese Flächen verpachtet?
- Gibt es auch Flächen, die als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, aber nicht verpachtet sind; wenn ja, warum nicht und welche sind das?
- Gibt es bislang Auflagen zur Bewirtschaftung in den Pachtverträten? Wenn ja, welche? Wie viel Fläche betrifft dies?
- Ist angedacht, in Zukunft weitere Auflagen zu machen? Wenn ja, welche?
- In welchem Umfang werden Flächen an Betriebe verpachtet, die nach EU-Ökolandbauverordnung oder zusätzlich nach Verbandsrichtlinien wirtschaften? Welche weiteren Zertifizierungssysteme sind bekannt (z.B. Geprüfte Qualität Hessen, Nachhaltigkeitslabel usw.)?
- Sind auch Wegeparzellen verpachtet?
- Welche regelmäßigen Überprüfungen, ob die Flurstückgrenzen zu den Wegeparzellen hin von den Landwirten/Landwirtinnen respektiert werden, also die Wegeparzellen vom Ackerbau ausgenommen werden, gibt es?
- In welchem Umfang greift die Stadt Friedberg bislang auf Wissen und Maschinenpark von Landwirten/Landwirtinnen zurück, um Pflegemaßnahmen auf kommunalen Flächen im Auftrag durchführen zu lassen (Größe der Flächen, Art der Maßnahmen)?
Bewirtschaftung kommunaler Flächen
Anfrage vom: 11.06.2021Vorlagen-Nr.: 21-26/0061Anfrage von: Gudrun Friedrich
Anfrage
Weitere Infos
Weitere Informationen zu dieser Anfrage findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.