Bewirtschaftung kommunaler Flächen

Anfrage vom: 11.06.2021
Vorlagen-Nr.: 21-26/0061
Anfrage von: Gudrun Friedrich

Anfrage

  1. In welchem Umfang ist die Stadt Friedberg Eigentümerin von landwirtschaftlichen Flächen? (gegliedert nach Gemarkungen) Wie verteilt sich die Flächengröße (Flächen unter 1 ha, 1 bis 5 ha, 5 bis 10 ha, mehr als 10 ha Größe)?
  2. An wie viele verschiedene Landwirte/Landwirtinnen sind diese Flächen verpachtet?
  3. Gibt es auch Flächen, die als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, aber nicht verpachtet sind; wenn ja, warum nicht und welche sind das?
  4. Gibt es bislang Auflagen zur Bewirtschaftung in den Pachtverträten? Wenn ja, welche? Wie viel Fläche betrifft dies?
  5. Ist angedacht, in Zukunft weitere Auflagen zu machen? Wenn ja, welche?
  6. In welchem Umfang werden Flächen an Betriebe verpachtet, die nach EU-Ökolandbauverordnung oder zusätzlich nach Verbandsrichtlinien wirtschaften? Welche weiteren Zertifizierungssysteme sind bekannt (z.B. Geprüfte Qualität Hessen, Nachhaltigkeitslabel usw.)?
  7. Sind auch Wegeparzellen verpachtet?
  8. Welche regelmäßigen Überprüfungen, ob die Flurstückgrenzen zu den Wegeparzellen hin von den Landwirten/Landwirtinnen respektiert werden, also die Wegeparzellen vom Ackerbau ausgenommen werden, gibt es?
  9. In welchem Umfang greift die Stadt Friedberg bislang auf Wissen und Maschinenpark von Landwirten/Landwirtinnen zurück, um Pflegemaßnahmen auf kommunalen Flächen im Auftrag durchführen zu lassen (Größe der Flächen, Art der Maßnahmen)?

Weitere Infos

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